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Bausparen

Grundsätzlich empfiehlt es sich für jeden, einen Bausparvertrag abzuschließen. Das Bausparen kann sogar unter umständen staatlich gefördert werden. Durch Einhaltung gewisser Einkommensgrenzen haben Sie bereits ab dem 16. Lebensjahr Anspruch auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

Ein Bausparvertrag eignet sich:

  • Zum Sparen mit attraktiver Verzinsung
  • Zum Bauen Kaufen oder Umschulden
  • Zum Renovieren

Sie haben die Möglichkeit beim Bausparen dies durch Eigenbeiträge oder Vermögenswirksame Leistungen zu Finanzieren dadurch können Sie sich Träume oder Wünsche selbst erfüllen.

Folgende Fördermöglichkeiten bietet Ihnen der Staat:

Fördermöglichkeit Wohnungsbauprämie*

  Höchstbetrag Einkommensgrenze/Jahr max. jährliche Zulage

Alleinstehende

512,-- €

25 600,-- €

45,60 €

Verheiratete

1024,-- €

51 200,-- €

90,11 €

Wenn Sie innerhalb der Einkommensgrenze liegen können Sie die Wohnungsbauprämie erhalten. Die Prämienberechtigung
beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres somit ist das Bausparen auch für Jugendliche eine attraktive Anlage.

Fördermöglichkeit Arbeitnehmersparzulage*

  Höchstbetrag Einkommensgrenze/Jahr max. jährliche Zulage

Alleinstehende

470,-- €

17 900,-- €

43,--€

Verheiratete

1024,-- €

35 800,-- €

86,--€

Wenn Sie die Einkommengrenze nicht überschreiten haben Sie einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.

Fördermöglichkeit Investment-Sparen*

  Höchstbetrag Einkommensgrenze/Jahr max. jährliche Zulage

Alleinstehende

400,-- €

17 900,-- €

72,-- €

Verheiratete

800,-- €

35 800,-- €

144,-- €

Anspruch auf Investment Förderung haben jeweils Arbeitnehmer die innerhalb der Einkommensgrenzen liegen und Ihre Vermögenswirksamen Leistungen auf einen geförderten Vertrag, z.B. einen Aktienfonds einzahlen. Bei Verheirateten müssen beide einen eigen Vertrag mit VL Besparen.

*Die Zulagen unterliegen einer Bindefrist in der Regel von 7 Jahren in dieser Zeit müssen Sie das Kapital Wohnwirtschaftlich verwenden danach können Sie mit dem Bausparguthaben auch Anschaffungen machen, die nichts mit dem Bauen zu tun haben.

Wenn Sie sich diese Vorteile nicht entgehen lassen möchten erklären wir Ihnen gerne genauer, vereinbaren Sie deshalb Ihren unverbindlichen Beratungstermin.

News

Monstag, 21. Januar 2008
21.01.2008 Die Ersten Mofa und Mopedschilder für das Verkehrsjahr 2008 / 2009 sind bei uns eingetroffen.

Am 22.05.2007 trat die EU Vermittler- Richtlinie in Kraft, leider können wir den Antrag auf Erlaubnis noch nicht beantragen da noch keine Anträge bei der IHK Ludwigshafen vorliegen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist werden wir alle Daten auf unserer Internetseite im Impressum veröffentlichen. Wir sind als Versicherungsmakler tätig für diese wir die Erlaubnis benötigen. Unsere Berufshaftpflichtversicherung finden Sie auf dieser Webseite, diese ist als PDF abrufbar.

Dienstag, 4. Juli 2006
Die neue Seite geht online... Wir sind noch stark am anpassen der neuen Webseite, bitte entschuldigen Sie das manche Bereiche noch eine Fehlermeldung ausgeben, wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr JO-Makler Team!

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