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Bausparen
Grundsätzlich empfiehlt es sich für jeden, einen Bausparvertrag abzuschließen.
Das Bausparen kann sogar unter umständen staatlich gefördert werden.
Durch Einhaltung gewisser Einkommensgrenzen haben Sie bereits
ab dem 16. Lebensjahr Anspruch auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.
Ein Bausparvertrag eignet sich:
- Zum Sparen mit attraktiver Verzinsung
- Zum Bauen Kaufen oder Umschulden
- Zum Renovieren
Sie haben die Möglichkeit beim Bausparen dies durch Eigenbeiträge oder
Vermögenswirksame Leistungen zu Finanzieren dadurch können
Sie sich Träume oder Wünsche selbst erfüllen.
Folgende Fördermöglichkeiten bietet Ihnen der Staat:
Fördermöglichkeit Wohnungsbauprämie*
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Höchstbetrag |
Einkommensgrenze/Jahr |
max. jährliche Zulage |
Alleinstehende |
512,-- € |
25 600,-- € |
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Verheiratete |
1024,-- € |
51 200,-- € |
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Wenn Sie innerhalb der Einkommensgrenze liegen können Sie
die Wohnungsbauprämie erhalten. Die Prämienberechtigung
beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres somit ist das
Bausparen auch für Jugendliche eine attraktive Anlage.
Fördermöglichkeit Arbeitnehmersparzulage*
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Höchstbetrag |
Einkommensgrenze/Jahr |
max. jährliche Zulage |
Alleinstehende |
470,-- € |
17 900,-- € |
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Verheiratete |
1024,-- € |
35 800,-- € |
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Wenn Sie die Einkommengrenze nicht überschreiten haben Sie
einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
Fördermöglichkeit Investment-Sparen*
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Höchstbetrag |
Einkommensgrenze/Jahr |
max. jährliche Zulage |
Alleinstehende |
400,-- € |
17 900,-- € |
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Verheiratete |
800,-- € |
35 800,-- € |
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Anspruch auf Investment Förderung haben jeweils Arbeitnehmer die innerhalb
der Einkommensgrenzen liegen und Ihre Vermögenswirksamen Leistungen
auf einen geförderten Vertrag, z.B. einen Aktienfonds einzahlen.
Bei Verheirateten müssen beide einen eigen Vertrag mit VL Besparen.
*Die Zulagen unterliegen einer Bindefrist in der Regel von 7 Jahren in dieser Zeit
müssen Sie das Kapital Wohnwirtschaftlich verwenden danach können Sie
mit dem Bausparguthaben auch Anschaffungen machen, die nichts mit dem Bauen zu tun haben.
Wenn Sie sich diese Vorteile nicht entgehen lassen möchten erklären wir Ihnen gerne genauer,
vereinbaren Sie deshalb Ihren unverbindlichen Beratungstermin.
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News
Monstag, 21. Januar 2008
21.01.2008 Die Ersten Mofa und Mopedschilder für das Verkehrsjahr 2008 / 2009 sind bei uns eingetroffen.
Am 22.05.2007 trat die EU Vermittler- Richtlinie in Kraft, leider können wir den Antrag auf Erlaubnis noch nicht beantragen da noch keine Anträge bei der IHK Ludwigshafen vorliegen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist werden wir alle Daten auf unserer Internetseite im Impressum veröffentlichen. Wir sind als Versicherungsmakler tätig für diese wir die Erlaubnis benötigen.
Unsere Berufshaftpflichtversicherung finden Sie auf dieser Webseite, diese ist als PDF abrufbar.
Dienstag, 4. Juli 2006
Die neue Seite geht online... Wir sind noch stark am anpassen der neuen Webseite, bitte entschuldigen Sie das manche Bereiche noch eine Fehlermeldung ausgeben, wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr JO-Makler Team!
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